Erkrankte oder in Quarantäne befindliche Personen dürfen das Schulgelände nicht betreten.
Für alle Besucher gilt Maskenpflicht im Schulgebäude. Der Abstand von 1,5m soll weiterhin möglichst eingehalten werden. Dies gilt auch beim Betreten des Schulgeländes.
Ganz wichtig ist, dass Sie uns morgens vor 07.45 Uhr auf dem Anrufbeantworter informieren, falls Ihr Kind krank ist oder sich in Quarantäne befindet.
Bei einem positiven Schnelltestergebnis und bei einem positiven PCR-Test-Ergebnis müssen Sie die Schule telefonisch informieren. Die Schule darf dann nicht besucht werden.
Bitte helfen auch Sie mit, Coronafälle in der Schule zu vermeiden!